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   VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962   

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VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962 (https://dejure.org/2013,19106)
VG München, Entscheidung vom 26.02.2013 - M 3 K 11.2962 (https://dejure.org/2013,19106)
VG München, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - M 3 K 11.2962 (https://dejure.org/2013,19106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abiturzeugnis; Bemerkung über Notenschutz bei Legasthenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Jede Abweichung hiervon stellt eine Privilegierung dar, welche vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu rechtfertigen oder nach teilweise vertretener Ansicht sogar geboten sein mag (str., vgl. Ennuschat, aaO, S. 22; Langenfeld, aaO, S. 16 ff.; gegen Notenschutz im Abitur VG Schleswig, Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08 unter Berufung auf OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68; VG Köln, BeckRS 2008, 40262; noch strenger Kischel, in: Beck'scher Online-Kommentar GG, Art. 3 Rn. 219).

    Jede dazu im Widerspruch stehende Bevorzugung wäre unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten ein Verstoß gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Chancengleichheit (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68).

    So haben das VG Schleswig (Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08), das OVG Lüneburg (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68) und das VG Köln (VG Köln, BeckRS 2008, 40262) die Gewährung von Notenschutz in der Qualifikationsphase der Oberstufe als nicht gerechtfertigt angesehen.

  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09

    Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung ist eine wesentlich weiterreichende Maßnahme als die Gewährung von Hilfen in Form eines Nachteilsausgleichs (VGH Kassel, NVwZ-RR 2010, 767).

    Zwischen den Interessen von Schülern mit Legasthenie, Schülern mit anderen Behinderungen und nicht behinderten Schülern ist ein angemessener Ausgleich zu finden (vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 2010, 767).

  • VG Köln, 26.09.2008 - 10 L 1240/08

    Kein Anspruch auf Notenschutz bei Legasthenie - Nichtbeachtung von

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Jede Abweichung hiervon stellt eine Privilegierung dar, welche vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu rechtfertigen oder nach teilweise vertretener Ansicht sogar geboten sein mag (str., vgl. Ennuschat, aaO, S. 22; Langenfeld, aaO, S. 16 ff.; gegen Notenschutz im Abitur VG Schleswig, Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08 unter Berufung auf OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68; VG Köln, BeckRS 2008, 40262; noch strenger Kischel, in: Beck'scher Online-Kommentar GG, Art. 3 Rn. 219).

    So haben das VG Schleswig (Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08), das OVG Lüneburg (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68) und das VG Köln (VG Köln, BeckRS 2008, 40262) die Gewährung von Notenschutz in der Qualifikationsphase der Oberstufe als nicht gerechtfertigt angesehen.

  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 208/08
    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Jede Abweichung hiervon stellt eine Privilegierung dar, welche vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zu rechtfertigen oder nach teilweise vertretener Ansicht sogar geboten sein mag (str., vgl. Ennuschat, aaO, S. 22; Langenfeld, aaO, S. 16 ff.; gegen Notenschutz im Abitur VG Schleswig, Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08 unter Berufung auf OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68; VG Köln, BeckRS 2008, 40262; noch strenger Kischel, in: Beck'scher Online-Kommentar GG, Art. 3 Rn. 219).

    So haben das VG Schleswig (Urteil vom 10.6. 2009 - 9 A 208/08), das OVG Lüneburg (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2009, 68) und das VG Köln (VG Köln, BeckRS 2008, 40262) die Gewährung von Notenschutz in der Qualifikationsphase der Oberstufe als nicht gerechtfertigt angesehen.

  • VG Meiningen, 19.06.1996 - 8 K 196/96

    Schulrecht; Schulrecht; Teilnahme am Fremdsprachenunterricht

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Unmittelbare Rechtswirkungen liegen gerade nicht vor (zweifelnd am VA-Charakter von Zeugnisbemerkungen auch VG Meiningen, Urteil vom 19.06.1996 - 8 K 196/96.Me).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Die der Intimsphäre nachgelagerte Privatsphäre umschreibt einen Bereich, in dem Eingriffe zwar nicht generell ausgeschlossen sind, ihre Rechtmäßigkeit, namentlich ihre Verhältnismäßigkeit sich aber nach besonders strengen Vorgaben richtet (vgl. nur BVerfGE 27, 344, 351; 34, 205, 210).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 3 C 68.82

    Verwaltungsaktsqualität dieser Verweigerung

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Dies erfordert, dass durch die Maßnahme entweder subjektive Rechte des Betroffenen begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte verbindlich abgelehnt wird (BVerwG, NJW 1985, 1302).
  • BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72

    Unzulässige Verwertung von Ehescheidungsakten im Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962
    Die der Intimsphäre nachgelagerte Privatsphäre umschreibt einen Bereich, in dem Eingriffe zwar nicht generell ausgeschlossen sind, ihre Rechtmäßigkeit, namentlich ihre Verhältnismäßigkeit sich aber nach besonders strengen Vorgaben richtet (vgl. nur BVerfGE 27, 344, 351; 34, 205, 210).
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Mit Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. Februar 2013 - M 3 K 11.2963 (Beschwerdeführer zu I. und II.) und M 3 K 11.2962 (Beschwerdeführer zu III.) - wurde der Freistaat Bayern rechtskräftig verpflichtet, den Beschwerdeführern neue Abiturzeugnisse auszustellen, in denen der Hinweis auf das Vorliegen einer Legasthenie nicht mehr enthalten ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2014 - 3 M 358/13

    Notenschutz für Schüler in der Qualifikationsphase der Sekundarstufe II

    Nach der überwiegenden Rechtsprechung (Hess. VGH, Beschl. v. 08. Dezember 2011 - 7 A 2621/10 - OVG BB, Beschl. v. 16. Juni 2009 - OVG 3 M 16.09 - OVG Nieders., Beschl. v. 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 - VG München, Urt. v. 26. Februar 2013 - M 3 K 11.2962 - VG Braunschweig, Urt. v. 16. April 2013 - 6 A 204/12 - alle: juris) ist ein - über den Nachteilsausgleich hinausgehender - Notenschutz jedenfalls nicht mehr mit der durch den prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit allein gebotenen Schaffung von gleichen Ausgangsbedingungen für den rechtschreibschwachen Schüler und seine nicht behinderten Mitschüler vereinbar.
  • OVG Hamburg, 01.03.2019 - 1 Bf 216/18

    Angabe von Fehlstunden im Schul-/Abschlusszeugnis

    Dementsprechend hat auch die erneute Ausstellung des Zeugnisses, in dem lediglich die schlicht-hoheitliche Angabe von Fehlstunden weggelassen werden soll, ohne dass im Übrigen erneut mit Regelungswirkung über die Leistungsbewertungen entschieden wird, keinen Regelungscharakter (vgl. zum Ganzen auch VG München, Urt. v. 26.2.2013, M 3 K 11.2962, juris Rn. 26; VG Hamburg, Urt. v. 15.12.2016, 1 K 2112/16, juris Rn. 18).
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